
Der Grundsatz „In dubio pro duriore“ (lateinisch für: „Im Zweifel für das Härtere“) ist ein schlagwortartiger Ausdruck für einen Teilaspekt des Legalitätsprinzips. Die Staatsanwaltschaft (oder eine andere untersuchende Stelle) ist danach im Strafprozess verpflichtet, auch dann Anklage zu erheben, wenn bei Abschluss der Ermittlungen so...
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https://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_duriore
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